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Förderung neuer Energien in Rostock und Region

Neue KfW-Förderstandards

Seit die neue Energiesparverordnung (EnEV 2009) am 01. Oktober 2009 in Kraft getreten ist, wurden gleichzeitig auch die zugehörigen Förderprogramme der KfW Bankengruppe an die neuen Standards angepasst. Die entsprechenden Änderungen wurden von der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) vorgestellt. Dabei betonte die KfW, dass die Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren auch unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter sehr attraktiv sind und die Anforderungen mit sehr viel Augenmaß angepasst wurden.

Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen:

  • Die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten und wesentliche Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent
  • Die Dämmung ungedämmter, begehbarer, oberster Geschossdecken bis Ende 2011
  • Die langfristige, stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen ab dem Jahr 2020 in bestimmten Gebäuden (abhängig insbesondere von der Größe des Gebäudes bzw. der Zahl der Wohneinheiten und der Dämmqualität des Gebäudes)

Förderungen durch die BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

Eine Übersicht der möglichen Förderungen finden Sie als PDF zum Download.


Sie wollen wissen, welche Fördermmaßnahmen für Sie relevant sind? Über unser Kontaktformular können Sie uns jederzeit erreichen.